Je älter ein Gebäude ist, desto geringer ist in der Regel auch der Wohnkomfort. Ebenso sind aber auch die Ansprüche an das Wohnen gestiegen und so stehen bei Modernisierungsmaßnahmen zum Beispiel der Anbau einer Balkonanlage oder die Errichtung eines zusätzlichen Treppenhauses auf dem Programm. Auch der Einbau eines neuen Personenaufzugs in einem Mehrfamilienhaus verschafft allen Bewohnern einen verbesserten Wohnkomfort und Barrierefreiheit. Ganz gleich, ob die Modernisierung unmittelbar am Bestand oder innerhalb des Gebäudes vorgesehen ist, muss bei der Umsetzung einiges beachtet werden.
Bei der Neugründung von An- oder Einbauten muss darauf geachtet werden, dass der Baugrund tragfähig ist. Häufig stehen die Fundamente dieser Neu- und Anbauten stehen dann aber auf bzw. in der ehemaligen Arbeitsraumverfüllung oder auf bisher nicht belastetem Baugrund, was gewisse Setzungsrisiken beinhaltet. Aber auch die Bestandsfundamente können gefordert werden, wenn Lastumlagerungen – etwa durch das Entfernen von tragenden Wänden – erfolgen.
In beiden Fällen muss der Baugrund verstärkt werden, um Setzungen des Neubaus bzw. Mitnahmesetzungen des Bestands zu vermeiden
Bei Aufgrabungen direkt neben Bestandsfundamenten besteht Grundbruch- bzw. Böschungsbruchgefahr. In diesem Fall können Zusatzmaßnahmen zur Sicherung des Bestands erforderlich werden. Unterfangungen nach DIN 4123 sind nur mit einem hohen zeitlichen Aufwand realisierbar und bei hoch anstehendem Grundwasser kaum möglich. Bei einer schwierigen Zugänglichkeit scheiden zudem die meisten Spezialtiefbauverfahren aus.
Der Umbau von historischen Gebäuden stellt an die Beteiligten hohe Anforderungen. Häufig liegen keine Unterlagen über die Gründung vor und die Gebäude sind schon mehrfach erweitert und umgebaut worden.
Bild Links: Industriedenkmal aus den 20er Jahren
Durch die Entkernung, Sanierung und der Neuausstattung der Innenräume, aber vor allem durch das Entfernen tragender Wände, kommt es zu Lastumlagerungen auf die Bestandsfundamente. Mögliche Setzungsrisse zu schließen und neue Setzungen trotz Lastumverteilungen zu vermeiden komplettiert die Herausforderungen.
Bild rechts: Umnutzung des Industriedenkmals als Büroräume
In all diesen Fällen kann das URETEK Injektionsverfahren im Bestand besonders bauwerksverträglich helfen. Mit unserer minimal-invasiven Baustelleneinrichtung sind schwierige Zugänglichkeit am oder im Bestandsgebäude in der Regel kein Problem. Unsere URETEK Expansionsharze können bei nahezu allen vorliegenden Bodenarten den Baugrund verstärken und die Tragfähigkeit erhöhen.
Durch die Baugrundverstärkung mit den URETEK Verfahren kann zeit- und kostensparend eine sichere Ausgangsbasis für die weiteren Umbaumaßnahmen und die umfassende Sanierung der Gebäude geschaffen werden.