Nachgründung an Einfamilienhausanbau
Am Anbau des Wohnhauses traten fortschreitende Setzungen auf. Durch die nicht ausreichende Einbindetiefe der Gründung war ein Abklingen der Setzungen nicht zu erwarten. Durch den Einbau von Segmentpfählen wurde das Gebäude dauerhaft stabil auf tragfähigem Baugrund nachgegründet.
Das unterkellerte, dreigeschossige Wohnhaus wurde in Hanglage errichtet. Seitlich wurde ein Anbau mit Keller- und Garagenfunktion errichtet, dessen unterstes Geschoss nicht ausgebaut wurde. Die Wände dieses Bereichs reichen lediglich bis auf Gartenniveau, wodurch ein Kriechraum unterhalb des Untergeschosses entstand.
Am Anbau traten über die Zeit Rissbildungen auf, die auf Setzungserscheinungen hindeuteten. Die Gründung der rückwärtigen Wand erfolgte vermutlich ohne Streifenfundamente oder ausreichende Einbindetiefe. Der Baugrund besteht bis ca. 4,5 m unter Geländeoberkante aus weichem bis steifem Schluff. Darunter folgt eine ca. 1,1 m mächtige Schicht aus nassem, stark schluffigem Bachkies, bevor ab ca. 7,4 m verwitterter Fels ansteht.
Nicht ausreichende Gründung sorgt für Schäden
Als Schadensursache wurde festgestellt, dass die rückwärtige Wand des Anbaus keine ausreichende Gründung aufweist. Ob diese nicht vorgesehen war oder die Streifenfundamente mit deutlich zu wenig Einbindetiefe ausgeführt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Generell sollte ein Streifenfundament mindesten 80 cm in den Baugrund einbinden, um die Frostfreiheit der Fundamentsohle zu gewährleisten.
Zur Sanierung und um zukünftige Schäden an der Bausubstanz zu verhindern, war es notwendig, die Gebäudelast in tragfähigen Baugrund zu führen. In diesem Fall war es vorgesehen, die Gebäudelast über Stahl-Segmentpfähle bis auf den verwitterten Felshorizont bei ca. 7,4 m unter Gelände zu führen.
Vorgehen bei der Sanierung
Es wurde besprochen, den geschädigten Gebäudeteil durch drei Stahlrohr-Segmentpfähle nachzugründen, um so weitere Sackungen am fraglichen Gebäudeteil zu verhindern. Die Pfahllänge ist abhängig von der tatsächlichen Lage des Fels-horizonts und wurde im Vorfeld mit 7,5 m ab Fun-damentunterkante abgeschätzt. Der Pfahleinbau erfolgt dabei über seitlich hergestellte und ver-baute Montagegruben.
Zur Vorbereitung des Pfahleinbaus wurden Montagegruben hergestellt.
Im ersten Schritt erfolgte ein Aushub bis zur Fundamentsohle. Unmittelbar vor dem Einbau der Pfähle wurden die Gruben bis ca. 1,0 m unter die Fundamentsohle (Pressebene) vertieft. Die genaue Lage der Pfähle wurde im Vorfeld bei einem gemeinsamen Ortstermin ein-gemessen. Als Besonderheit wurde für Pfahl 3 die Wand geschlitzt und ein Stahlträger eingebaut, um die Pressebene nach oben zu ver-lagern, da in diesem Bereich keine Montagegrube angelegt werden konnte.
Die Pfähle wurden aus Einzelsegmenten mit einem Durchmesser von ca. 14 cm und einer Einzellänge von 50 cm zusammengesetzt.
Über hergestellte Schlitzräume wurden sie direkt zentrisch unter das Fundament in die Wirkungs-linie der Normalkräfte eingebracht. Das Einpressen in den Baugrund erfolgte erschütterungsfrei mit Hilfe von Hydraulikpressen, wobei das Bauwerk selbst als Kontergewicht diente. Groß-maschinen kamen nicht zum Einsatz, sodass der Arbeitsbereich geschont wurde.
Sobald die Pfahlspitze auf dem Fels aufstand, wurde die Hydraulikpresse am Pfahlkopf durch Spezialdruckspindeln ersetzt, die unter Beibehaltung der Vorspannung die Bauwerkslasten übernahmen. Abschließend wurde der Pfahlkopf konstruktiv bewehrt und zusammen mit dem Pfahl vollständig ausbetoniert, um eine kraftschlüssige Verbindung zum Fundament herzustellen.
Der gesackte Gebäudeteil konnte erfolgreich nachgegründet und stabilisiert werden.