Am nicht unterkellerten Teil des Wohnhauses traten bereits seit dem Bau 2007 fortschreitende Setzungen auf. Durch den torfhaltigen Baugrund  war auch nicht mit einem Abklingen der Setzungen zu rechnen. Durch den Einbau von Segmentpfählen wurde das Gebäude dauerhaft stabil auf tragfähigem Baugrund nachgegründet.

An dem an das unterkellerte Wohnhaus angegliederten nicht unterkellertem Gebäudeteil wurden unmittelbar nach dem Bau Setzungen festgestellt, die seitdem fortgeschritten sind. Betroffen davon war eine Gebäudeecke und ein auskragender Bereich des ersten Obergeschosses, der auf zwei Einzelfundamenten gegründet war.

Als Schadensursache wurde durch ein Baugrundgutachten eine ca. 0,5 m – 1,0 m mächtige Torfschicht unter der Gründungssohle festgestellt. Torfböden sind generell als Gründungsböden ungeeignet und unterliegen langfristigen Volumenverlusten durch Entwässerung und eine Zersetzung der organischen Substanz.

Torfschicht sorgt für Schäden

Als Ursache der aufgetretenen Gebäudeschäden am nichtunterkellerten Gebäudeteil kann die flache Gründung in schrumpfempfindlichen und nicht tragfähigen torfhaltigen Böden genannt werden. Durch Volumenverluste im Baugrund kam es zum fortschreitenden Nachsacken der Baukonstruktion.

Ein künftiger Volumenverlust unter den Fundamenten war zu befürchten. Zur Sanierung und um zukünftige Schäden an der Bausubstanz zu verhindern, war es notwendig die Torfschicht zu überbrücken, und die Gebäudelast in tragfähigen Baugrund zu führen.

Vorgehen bei der Sanierung

Es wurde besprochen, den geschädigten Gebäudeteil mittels Stahlrohr-Segmentpfählen nachzugründen, um so weitere Sackungen am fraglichen Gebäudeteil zu verhindern. Die Pfahllänge ist abhängig vom tatsächlichen Einpresswiderstand des Baugrunds und wurde im Vorfeld mit 2,5  - 3,0 m ab Fundamentunterkante abgeschätzt. Der Pfahleinbau erfolgt dabei über seitlich hergestellte und verbaute Baugruben.

Um die Pfahlschlitze unter den Einzelfundamten sicher freigraben zu können, wurden vorab drei temporäre Stützen unter den Unterzügen des auskragenden Gebäudeteils eingebracht und vorgespannt. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die Fundamente während der Arbeiten nicht absacken konnten. Bei Streifenfundamenten und Bodenplatten ist dieses Vorgehen nicht notwendig. Die Pressebene der Pfahlschlitze lag ca. 1,0 m unter der Fundamentsohle.

Die Pfähle werden aus Einzelsegmenten mit Durchmesser 14 - 27 cm (in diesem Fall lag der Durchmesser bei 22 cm) und Einzellängen von 50 cm zusammengesetzt und über hergestellte Schlitzräume direkt zentrisch unter das Fundament in die Wirkungslinie der Normalkräfte eingebracht.

Das Einpressen in den Baugrund geschieht erschütterungsfrei mit Hilfe von Hydraulikpressen und dem Bauwerk als Widerlager. Zu dem eingebrachten Stahlrohr-Segmentpfahl wird als Tragfähigkeitsnachweis ein Belastungsprotokoll zur Dokumentation der Pfahltragfähigkeit und Gründungstiefe erstellt.

Die Pfähle wurden bis zur maximalen Gebäudeauflast erschütterungsfrei eingepresst und probebelastet.

Nachdem der Pfahlfuß im tragfähigen Baugrund aufstand, wurde am Pfahlkopf die Hydraulikpresse durch Spezialdruckspindeln ersetzt, die unter Beibehaltung der Spannung die Bauwerkslasten übernehmen. Abschließend wurde der Pfahlkopf konstruktiv bewehrt und zur end-gültigen kraftschlüssigen Verbindung zum Fundament zusammen mit dem Pfahl vollständig ausbetoniert.

Der gesackte Gebäudeteil konnte erfolgreich nachgegründet und um 18 mm wieder angehoben werden.